
Der Sportbetrieb in der Tennishalle des TC Stelle wird durch die aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen (link führt zum LK Harburg) eingeschränkt. Ab dem 12. Dezember 2021 gilt Warnstufe 2 mit der 2G/2G+ Regelung bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen. Der Ticker des Buchungssystems informiert Euch über die Gültigkeit einer Warnstufe.
Der Nachweis über die 2Gs (Geimpft/Genesen) ist bei Betreten der Halle mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Ein zusätzlicher aktueller Test für die Tennishalle ist nicht erforderlich, da pro Tennissportler/in mindestens 10 m² Hallenplatz zur Verfügung stehen. Die maximal erlaubte Anzahl von Personen auf einem Platz ist 4. Der Zutritt zur Tennishalle ist ohne Nachweisdokumente nicht erlaubt.
Der aktuelle Wortlaut der Corona-Verordnung des Landkreises Harburg einschließlich der Ausnahmen für Kinder und Jugendliche findet sich hier.
Umkleiden und Duschen können genutzt werden, ebenso die Gastronomie unter den gültigen Bestimmungen für Gastronomiebetriebe. Die Gastronomie schränkt den Betrieb auf 70% der Kapazität ein, insofern entfällt auch hier die Testpflicht.
Bucher tragen alle spielenden Personen über das Buchungssystem ein, Abo-Inhaber führen Buch über die anwesenden Spieler.
Der TC Stelle ist verpflichtet, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu kontrollieren. Wir bedanken uns für Eure Mitarbeit und Eure Kooperation.